Die Show nach Ihrer Wahl !

Entsprechend Publikum oder Art der Veranstaltung, stehen wahlweise verschiedene Shows oder  Kombinationen zur Auswahl:

A

Standardshow "THAT's MAGIC!"                                               

Zauberer Bauchredner

Inhalt: Humoristische Magic-Illusions- und Bauchrednershow der gehobenen Klasse.
Einsatzbereich: Firmen- & Vereinsanlässe, Hochzeiten, Geburtstagsfeier, Personalfeier, Clubs, usw.      Teils gesprochen, teils mit Musik ab künstlereigenen Playback.
Dauer: ca. 40 Min.
Ideal für schweizerdeutsch sprechendes Publikum. 

B

Clubshow "DO YOU SPEAK MAGIC ?"

Magic- und Illusionsshow in englischer Sprache

Einsatzbereich: Internationales bzw. englisch sprechendes Publikum. Silvestergala, Hotels, Clubs, Partys etc. Teils gesprochen, teils mit Musik. Musikstil: Modern, aktuell in bester Digitalqualität. Dauer: ca. 20- 25 Min.

C

Close-up Magic Tischzauberer

Inhalt: Abendfüllende preisgekrönte Top-Zauberei und von Tisch zu Tisch im Publikum, direkt unter der Nase der verblüfften Zuschauer. Keine grosse Show, sondern lockeres magisches Entertainment, welches sich wie ein "roter Faden" durch den Abend zieht.
Präsenzzeit: Bis max. 4 Std.
Gesprochene Darbietung. Schweizerdeutsch, Deutsch, Englisch.
Einsatzbereich: Gepflegte Firmen- und Vereinsanlässe, Events, Kaderfeste, Geburtstag, Silvestergalas, Partyschiff, Animation, Hotels, Nightclubs usw. Keine Ton-und Lichttechnik erforderlich. 

D

Kombiprogramm "MAGIC NIGHT!"                                                       

Zauberer Bauchredner Tischzauberer Close-up Magic                                         Bestehend aus: (A+C) oder wahlweise (B+C).
Das komplette Unterhaltungsprogramm für den gepflegten Anlass sowie einen zauberhaften Abend.
Einsatzbereich: Firmen- und Vereinsanlässe, Hotels, Events, Silvestergala, Hotels, Jubiläen.
(Ab ca. 60 Personen).
 

Technik / Platzangebot :

Licht- und Tontechnik nur für Showprogramme: A B C                                                                                                                

Licht / Ton:
Die Beschallung erfolgt im Normalfall über die an Ort vorhandene Tonanlage (Saalanlage oder freie Benutzung oder Orchesteranlage) Falls erforderlich, steht jedoch eine künstlereigene Ton- und Lichtanlage zur  Verfügung.

Platzbedarf für Show A/B/D
Tanzfläche genügt. Idealfall: 4 x 3 Meter oder Bühne.

Musikbegleitung:
Künstlereigenes Playback.

Stromanschluss:                                                                                                               220v/10 Amp. (Kleinanlässe)  380V/16 Amp. (Bühne)

Close-up Magic  Tischzauberei /  Showprogramm C

6-er oder 8-er Tischblocks vorteilhaft. Die Darbietung an den einzelnen Tischen wird vom Künstler sitzend präsentiert. Tonanlage nicht erforderlich.

 

AGB (Allgemeine Bedingungen)

Schweiz                                                                                                                     

Die "Allgemeinen Bedingungen"  sind ein fester Bestandteil der vereinbarten Vertragskonditionen.

Die einzelnen Showblocks können je nach Art der Veranstaltung, Publikumszusammensetzung oder nach gegenseitiger Absprache, stilistisch wie auch zeitlich variieren bzw. den aktuellen Umfeld angepasst werden.

Falls nichts anderes vereinbart, verstehen sich die vereinbarten Gagen pauschal inkl. Reisekosten.      (Exkl. Konsumation)

Engagementverträge sind "Werksverträge" und bedürfen gemäss  "OR" ( Schweiz. Obligationenrecht)   keine bestimmte Vertragsform. Sämtliche Vertragsformen   ( auch mündliche) sind  rechtsgültig und für beide Parteien bindend. Eine schriftliche Vertragsform mit gegenseitiger Unterzeichnung  ist nicht zwingend erforderlich.  

Mündliche, bzw. telefonisch erfolgte Engagementbuchungen sind bindend und somit rechtsgültig. Die getroffenen Vereinbarungen werden seitens Künstler oder dessen bevollmächtigter Stellvertreter, zusätzlich schriftlich per Einschreiben (Chargè)  bestätigt.  

Absage oder Terminverschiebung einer Veranstaltung befreit nicht von den vertraglichen Verpflichtungen.  Konventionalstrafe: Branchenüblich Höhe der Gage oder gleichwertiger Ersatz. Gerichtsstand:Zürich

Ausland                                                                                                                                          

Engagemente ausserhalb der Schweiz werden aufgrund der Komplexität  in jedem Fall mit einem  von beiden Vertragsparteien gezeichneten  Engagementvertrag in schriftlicher Form  festgelegt.

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