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| A | Standardshow "THAT's MAGIC!"Zauberer BauchrednerInhalt: Humoristische Magic-Illusions- und Bauchrednershow der
gehobenen Klasse. |
| B | Clubshow "DO YOU SPEAK MAGIC ?"Magic- und Illusionsshow in englischer SpracheEinsatzbereich: Internationales bzw. englisch sprechendes Publikum. Silvestergala, Hotels, Clubs, Partys etc. Teils gesprochen, teils mit Musik. Musikstil: Modern, aktuell in bester Digitalqualität. Dauer: ca. 20- 25 Min. |
| C | Close-up Magic Tischzauberer
Inhalt: Abendfüllende preisgekrönte Top-Zauberei und
von Tisch zu Tisch im Publikum, direkt unter der Nase der
verblüfften Zuschauer. Keine grosse Show, sondern
lockeres magisches Entertainment, welches sich wie ein
"roter Faden" durch den Abend zieht. |
| D | Kombiprogramm "MAGIC NIGHT!"Zauberer Bauchredner
Tischzauberer Close-up Magic
Bestehend
aus: (A+C) oder wahlweise (B+C).
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Technik / Platzangebot :Licht- und Tontechnik nur für Showprogramme: A B C Licht / Ton:
Platzbedarf
für Show A/B/D
Musikbegleitung:
Stromanschluss: 220v/10 Amp. (Kleinanlässe) 380V/16 Amp. (Bühne) Close-up Magic Tischzauberei / Showprogramm C 6-er oder 8-er Tischblocks vorteilhaft. Die Darbietung an den einzelnen Tischen wird vom Künstler sitzend präsentiert. Tonanlage nicht erforderlich.
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AGB (Allgemeine Bedingungen)SchweizDie "Allgemeinen Bedingungen" sind ein fester Bestandteil der vereinbarten Vertragskonditionen. Die einzelnen Showblocks können je nach Art der Veranstaltung, Publikumszusammensetzung oder nach gegenseitiger Absprache, stilistisch wie auch zeitlich variieren bzw. den aktuellen Umfeld angepasst werden. Falls nichts anderes vereinbart, verstehen sich die vereinbarten Gagen pauschal inkl. Reisekosten. (Exkl. Konsumation) Engagementverträge sind "Werksverträge" und bedürfen gemäss "OR" ( Schweiz. Obligationenrecht) keine bestimmte Vertragsform. Sämtliche Vertragsformen ( auch mündliche) sind rechtsgültig und für beide Parteien bindend. Eine schriftliche Vertragsform mit gegenseitiger Unterzeichnung ist nicht zwingend erforderlich. Mündliche, bzw. telefonisch erfolgte Engagementbuchungen sind bindend und somit rechtsgültig. Die getroffenen Vereinbarungen werden seitens Künstler oder dessen bevollmächtigter Stellvertreter, zusätzlich schriftlich per Einschreiben (Chargè) bestätigt. Absage oder Terminverschiebung einer Veranstaltung befreit nicht von den vertraglichen Verpflichtungen. Konventionalstrafe: Branchenüblich Höhe der Gage oder gleichwertiger Ersatz. Gerichtsstand:Zürich Ausland Engagemente ausserhalb der Schweiz werden aufgrund der Komplexität in jedem Fall mit einem von beiden Vertragsparteien gezeichneten Engagementvertrag in schriftlicher Form festgelegt. Seitenlinks: index.html show.html zauberer.html bingo.html unterhaltungskuenstler.html closeup.html |
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